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Tabula Rasa

Imprint

Angaben gemäß § 5 TMG

Agentursitz/Postanschrift:
Tabula Rasa Creation GmbH
Feldstrasse 66
20359 Hamburg

Handelsregister: HRB 169818
Registergericht: Hamburg

Vertreten durch:
Alan von Lützau
Moritz Kiehn

Kontakt:
E-Mail: info@tabula-rasa.studio

Agenturadresse:
Feldstrasse 66,
20359 Hamburg


Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE344353616


Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung:
Werbeagentur


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Datenschutzerklärung

Der Schutz persönlicher Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG). In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

1. Verantwortlicher

Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:


Tabula Rasa Creation GmbH
Feldstrasse 66
20359 Hamburg

Vertreten durch:
Alan von Lützau
Moritz Kiehn

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E-Mail: info@tabula-rasa.studio

2. Verarbeitung von Zugriffsdaten


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• Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DSGVO)

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

• Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)


Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte unter den oben genannten Kontaktdaten.

8. Änderungen dieser Datenschutzerklärung


Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf anzupassen, beispielsweise bei Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder der Nutzung neuer Dienste. Die aktuelle Version finden Sie stets auf dieser Website.


Falls Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten oder zu dieser Datenschutzerklärung haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.


AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tabula Rasa Creation GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des §14 BGB sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie sind für alle Geschäftsbeziehungen der Tabula Rasa Creation GmbH maßgebend.

2. Vorrang dieser Bedingungen
Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen. Abweichende oder zusätzliche Regelungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Tabula Rasa Creation GmbH hat diesen schriftlich zugestimmt. Individuelle Absprachen zwischen den Parteien bleiben hiervon unberührt.

3. Rechte an Arbeitsergebnissen
3.1. Alle während der Projektzeit erstellten Arbeitsergebnisse bleiben im Eigentum der Tabula Rasa Creation GmbH. Nutzungsrechte werden ausschließlich im erforderlichen Umfang sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt für den im Angebot definierten Zweck eingeräumt. Eine Nutzung über diesen Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung der Tabula Rasa Creation GmbH.

3.2. Die Tabula Rasa Creation GmbH bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, Arbeitsergebnisse (einschließlich Zwischenergebnisse) im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website sowie auf den Social-Media-Kanälen der Tabula Rasa Creation GmbH.

3.3. Änderungen an den Arbeitsergebnissen dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Tabula Rasa Creation GmbH nicht vorgenommen werden. Verstöße können zu Vertragsstrafen führen.

3.4. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Bei Zahlungsverzug oder Teilzahlungen behält sich die Tabula Rasa Creation GmbH das Recht vor, die Nutzung der Arbeitsergebnisse zu untersagen und die bereits gewährten Nutzungsrechte zu widerrufen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.

3.5. Während der Projektlaufzeit werden unter Umständen verschiedene kreative Ansätze, Konzepte oder Routen (nachfolgend „Kreativrouten“ genannt) entwickelt, von denen der Kunde nach eigenem Ermessen eine oder eine Kombination mehrerer Kreativrouten auswählt, um sie weiterzuverfolgen. Kreativrouten, die vom Kunden als nicht zielführend oder nicht zufriedenstellend bewertet und daher nicht weiterverfolgt werden, bleiben im alleinigen Eigentum der Tabula Rasa Creation GmbH. Die Tabula Rasa Creation GmbH behält sich das Recht vor, diese nicht genutzten Kreativrouten oder Bestandteile daraus zu einem späteren Zeitpunkt für eigene Zwecke oder andere Projekte zu verwenden, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche ableiten kann.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Spesen und sonstige Nebenkosten wie Reisekosten oder zusätzliche Aufwände werden separat in Rechnung gestellt.


4.2 Rechnungen der Tabula Rasa Creation GmbH sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen, es sei denn, im Angebot oder Vertrag ist eine andere Frist ausdrücklich vereinbart. Bei Zahlungsverzug behält sich die Tabula Rasa Creation GmbH das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.


4.3 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Dies gilt nicht für Forderungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Mängeln aus demselben Vertragsverhältnis stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf ebenfalls nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.


4.4 Rechnungen, die auch Kosten für Anzeigenschaltungen umfassen, sind spätestens bis zum angegebenen Buchungsschluss vor Veröffentlichung der ersten Anzeige zu begleichen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die Tabula Rasa Creation GmbH nicht verpflichtet, die Anzeigenschaltung vorzunehmen.


4.5 Sollte der Kunde Arbeitsergebnisse in einem Umfang nutzen, der über die ursprünglich vereinbarte Verwendung hinausgeht, ist er verpflichtet, die Tabula Rasa Creation GmbH darüber unverzüglich zu informieren. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, eine zusätzliche Vergütung entsprechend des erweiterten Nutzungsumfangs zu zahlen.


4.6 Leistungen, die auf Wunsch des Kunden außerhalb der regulären Arbeitszeiten – d.h. nach 19 Uhr, an Wochenenden oder an Feiertagen – erbracht werden, werden mit einem Zuschlag von 50 % auf den vereinbarten Stundensatz berechnet.


4.7 Für Reisen im Rahmen der Projektdurchführung berechnet die Tabula Rasa Creation GmbH eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,42 Euro pro Kilometer für Entfernungen bis 500 km. Ab einer Entfernung von mehr als 500 km können anstelle der Kilometerpauschale die tatsächlichen Reisekosten, wie Bahn- oder Flugtickets, gegen Nachweis in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich wird die Reisezeit zu 50 % des vereinbarten Stundensatzes angerechnet. Für notwendige Übernachtungen wird eine Übernachtungspauschale von 125 Euro pro Nacht berechnet.

5. Beauftragung Dritter
Die Tabula Rasa Creation GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen. Dies darf jedoch nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Kunden erfolgen. Der Kunde trägt alle entstehenden Kosten, einschließlich etwaiger Abgaben wie Künstlersozialversicherungsbeiträge.

6. Vergütung für Vermittlungsleistungen

6.1 Für Leistungen der Tabula Rasa Creation GmbH im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Buchung von Werbemaßnahmen oder Mediaplanung wird eine Agenturprovision erhoben. Diese beträgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, 15 % des Nettobetrags, den die mit der Werbeschaltung oder Produktion beauftragten Dritten in Rechnung stellen.

6.2 Ist es nicht möglich, die Agenturprovision branchenüblich direkt von Dritten zu verrechnen, wird diese Provision dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

6.3 Die Agenturprovision wird für alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung und Koordination von Werbemaßnahmen fällig und ist unabhängig von der Abrechnung zwischen dem Kunden und den beauftragten Dritten zu entrichten.

7. Kreative Freiheit
Innerhalb des vereinbarten Auftragsrahmens behält sich die Tabula Rasa Creation GmbH freie Hand bei der Gestaltung vor. Der Kunde stellt sicher, dass alle übergebenen Vorlagen frei von Rechten Dritter sind, und übernimmt die Haftung für etwaige Ansprüche.

8. Übergabe und Datenbereitstellung
8.1 Die Herausgabe von Daten oder offenen Dateien erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung. Der Kunde darf die bereitgestellten Arbeitsergebnisse frei anwenden. Änderungen an wesentlichen Bestandteilen, wie beispielsweise am Logo, an definierten Farbwerten oder anderen zentralen Designaspekten, bedürfen jedoch der vorherigen schriftlichen Abstimmung mit der Tabula Rasa Creation GmbH.

8.2 Der Kunde trägt sämtliche Kosten und Risiken des Datenversands.

9. Produktionskontrolle
Die Produktionsüberwachung wird, sofern schriftlich vereinbart, durch die Tabula Rasa Creation GmbH durchgeführt. Liegt diese nicht vor, haftet die Tabula Rasa Creation GmbH nicht für Fehler in der Produktion.

10. Belegexemplare
Der Kunde stellt der Tabula Rasa Creation GmbH von allen vervielfältigten Arbeitsergebnissen unentgeltlich Belegexemplare zur Verfügung. Die Anzahl beträgt mindestens drei, jedoch maximal zehn Exemplare, abhängig von der Gesamtauflage.

11. Mitwirkungspflichten des Kunden
11.1 Die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der Tabula Rasa Creation GmbH erfordert eine enge Abstimmung. Der Kunde stellt alle notwendigen Unterlagen, Informationen und Freigaben rechtzeitig bereit. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, haftet er für entstehende Verzögerungen und zusätzliche Kosten.

11.2 Entwürfe, Vorschläge oder Zwischenergebnisse, die dem Kunden zur Prüfung vorgelegt werden, sind zeitnah zu überprüfen. Beanstandungen oder Änderungswünsche sind unverzüglich mitzuteilen. Mit der Freigabe gilt die erbrachte Leistung als abgenommen.

11.3 Änderungen, die nach Produktionsbeginn oder während der laufenden Arbeiten gewünscht werden, gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert in Rechnung gestellt.

12. Rechtskonformität
12.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von der Tabula Rasa Creation GmbH erbrachten Leistungen und Werbemaßnahmen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die Tabula Rasa Creation GmbH wird den Kunden auf erkennbare rechtliche Risiken hinweisen, soweit diese bekannt sind.

12.2 Eine Gewähr für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Arbeitsergebnisse, insbesondere im Marken-, Urheber- oder Designrecht, übernimmt die Tabula Rasa Creation GmbH nicht.

12.3 Der Kunde haftet dafür, dass alle übergebenen Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollte es zu Ansprüchen durch Dritte kommen, stellt der Kunde die Tabula Rasa Creation GmbH von allen Kosten und Schäden frei.

13. Gewährleistung
13.1 Der Kunde hat gelieferte Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Tagen nach Erhalt zu melden. Bei nicht fristgerechter Rüge gelten die Arbeitsergebnisse als genehmigt.

13.2 Als Mängel gelten ausschließlich erhebliche Abweichungen von den ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen, Standards oder allgemein anerkannten Branchenstandards. Geringfügige Abweichungen, die die Funktionalität, oder Nutzbarkeit des Arbeitsergebnisses nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.

13.3 Ansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Abnahme, es sei denn, die Tabula Rasa Creation GmbH hat den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

14. Haftung
14.1 Die Tabula Rasa Creation GmbH haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.

14.2 Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden wird ausgeschlossen.

14.3 Die Tabula Rasa Creation GmbH haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, sofern diese nicht durch regelmäßige und angemessene Datensicherungen des Kunden geschützt wurden.

14.4 Nach einer ausdrücklichen Freigabe durch den Kunden (z. B. von Entwürfen, Konzepten oder Arbeitsergebnissen) können keine Haftungsansprüche mehr geltend gemacht werden, es sei denn, die Tabula Rasa Creation GmbH hat den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

15. Vertraulichkeit und Datenschutz
15.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben.

15.2 Die Tabula Rasa Creation GmbH ist berechtigt, den Namen des Kunden sowie anonymisierte Projektdetails zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

16. Vertragsbeendigung
16.1 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne wichtigen Grund kündigen. In diesem Fall hat die Tabula Rasa Creation GmbH Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf eine Pauschale von 80 % der noch offenen Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen.


16.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Bereits entstandene Verpflichtungen gegenüber Dritten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses eingegangen wurden, bleiben unberührt.

17. Höhere Gewalt
17.1. Die Tabula Rasa Creation GmbH haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden. Höhere Gewalt umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorakte, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Arbeitskämpfe (z. B. Streiks, Aussperrungen), unvorhersehbare und unvermeidbare Lieferengpässe oder andere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Tabula Rasa Creation GmbH liegen.


17.2. In Fällen höherer Gewalt werden die betroffenen Vertragsparteien unverzüglich die jeweils andere Partei schriftlich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen informieren.